Dienstag, 29. Dezember 2020

Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz

Wer muss eine E-Bilanz online abgeben?  

Alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland müssen ihre Bilanzdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln. 
 
Darunter fallen unter anderem folgende Unternehmer aus unterschiedlichen Branchen:
  • Land- und Forstwirte, die freiwillig Bilanz erstellen oder aufgrund der Abgabenordnung zur Buchführung verpflichtet sind.
  • Freiberufler, welche freiwillig Bilanzen erstellen.
  • Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch
  • Gewerbetreibende, die nach Abgabenordnung zur Bilanzierung verpflichtet sind oder freiwillig Bilanz erstellen.

Wer eine Unternehmen das bilanzierungspflichtig ist gründet hat die Pflicht zur E-Bilanz. Hier muss eine sogenannte Eröffnungsbilanz an das Finazamt übermittelt werden.

Sonntag, 18. Mai 2014

ebilanz

Mit § 5b EStG wurde eine Regelung zur modernen und unbürokratischen elektronischen Übermittlung des Inhalts von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen geschaffen. Die Regelung galt ursprünglich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Der Anwendungszeitpunkt wurde zwischenzeitlich durch die "Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5b des Einkommensteuergesetzes (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung – AnwZpvV)" um ein Jahr verschoben. § 5b EStG gilt nun für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Mit Schreibendes BMF vom 28.09.2011 wurde die Taxonomie-Version 5.0 verbindlich veröffentlicht. Mit dieser Taxonomie können Datensätze für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2011 beginnen, an das Finanzamt übermittelt werden. Die Finanzverwaltung ist ab Juni 2012 technisch in der Lage, Datensätze dieser Taxonomien anzunehmen. Mit BMF-Schreiben vom 05.06.2012 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.1, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind für die Übermittlung von Jahresabschlüssen, die nach dem 31.12.2012 beginnen, zu verwenden. Mit BMF-Schreiben vom 27.06.2013 wurde eine überarbeitete Version der Taxonomien, die Taxonomie-Version 5.2, veröffentlicht. Diese Taxonomien sind für die Übermittlung von Jahresabschlüssen, die nach dem 31.12.2013 beginnen, zu verwenden. Sie können auch für das Vorjahr verwendet werden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser neuen Taxonomie ist für Testfälle seit Mitte November 2013 gegeben, für Echtfälle voraussichtlich ab Mai 2014.